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Brandschutzordnung
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1    Einleitung
„Wir haben die Absicht, für unsere Einrichtung eine Brandschutzordnung und einen Alarmplan zu erstellen. Bitte senden Sie uns einen Musterplan zu!“

Solche und ähnliche Anfragen gehen immer wieder bei Unfallversicherungsträgern, Feuerwehren und Fachfirmen ein. Und immer wieder ist die Antwort unbefriedigend. Warum eigentlich?

Eine Brandschutzordnung ist eine Zusammenfassung von Anweisungen und Ratschlägen für das Verhalten im Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen. Da sie im Regelfall das einzige Dokument zum Verhalten im Schadenfall ist, muß sie auch bei anderen Schadenereignissen als reinen Bränden herhalten. So enthalten die Bekanntmachungen zum Feueralarm der Kultusministerien in einigen Bundesländern, z.B. in Bayern, auch Aussagen hinsichtlich Bombendrohung.
Die Brandschutzordnung muß für den Gefahrenfall alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten. Und sie muß dabei von Laien verstanden und umgesetzt werden. Des weiteren gibt sie Platz für Anweisungen zur Brandverhütung.
Bei all diesen Punkten muß sie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.

Wer das alles bedenkt, versteht,
warum es kein allgemeingültiges Muster geben kann.

Und doch lohnt sich der personelle und zeitliche Aufwand. Denn Brandschutz im Betrieb ist unverzichtbar für Leben und Gesundheit der Beschäftigten und für die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens.